DSGVO-konformes Tracking ohne externe Dienste

15. Juni 2023
Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.
Weiterlesen
05. April 2018
Generell haben Betroffene Anspruch auf Auskunft zu ihren gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).
Form der Auskunft:
Frist der Auskunft: Unverzüglich, aber spätestens 1 Monat nach Eingang des Antrags.
Hier gelten mittlerweile strengere Anforderungen als bisher. Nach Art. 33 DSGVO müssen Datenpannen gegenüber Aufsichtsbehörden unverzüglich (möglichst binnen 72 Stunden) mittels umfassender Dokumentation vorgelegt werden.
Details zum Inhalt regelt Art. 33 Abs. 5 DSGVO dejure.org/gesetze/DSGVO/33.html
Mehr Infos zur DSGVO und unserem DSGVO-Check
15. Juni 2023
Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.
Weiterlesen
25. Februar 2022
Die AT-Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Kommt jetzt das Aus für Analytics? Der SCHOKO-Blog klärt auf.
Weiterlesen
21. Februar 2022
Das LG München I hat wegen Google Webfonts einer:einem Nutzer:in Schadensersatz zugesprochen. Wir erklären, warum das mal echt nicht passieren musste.
Weiterlesen