DSGVO-konformes Tracking ohne externe Dienste

15. Juni 2023
Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.
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05. August 2018
Sie benötigen ein Verarbeitungsverzeichnis, wenn Sie mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen und wenn Sie besondere Datenkategorien verarbeiten.
Die Pflicht gilt auch für Unternehmen unter 250 Mitarbeiter:innen, wenn die Verarbeitung „nicht nur gelegentlich“ erfolgt. Es ist aber noch nicht abschließend geklärt, was dies genau bedeutet. Bis die Voraussetzungen abschließend geklärt sind, sollten Sie im Zweifel ein solches Verzeichnis anlegen.
Beispiele und Aufbau eines solchen Verarbeitungsverzeichnis finden Sie z.B. bei der Bitkom:
bitkom.org/NP-Themen/NP-Vertrauen-Sicherheit/Datenschutz/FirstSpirit-1496129138918170529-LF-Verarbeitungsverzeichnis-online.pdf
Mehr Infos zur DSGVO und unserem DSGVO-Check
15. Juni 2023
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25. Februar 2022
Die AT-Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Kommt jetzt das Aus für Analytics? Der SCHOKO-Blog klärt auf.
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21. Februar 2022
Das LG München I hat wegen Google Webfonts einer:einem Nutzer:in Schadensersatz zugesprochen. Wir erklären, warum das mal echt nicht passieren musste.
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